AGB's | |||
Auszug
aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Kurzbezeichnung
mK für mK Ingenieurbüro Michael Korzin) |
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1. | Präambel – Allgemeine Grundlagen | ||
1. Beratungsverträge von mK haben inhaltlich die fachmännische Beratung von Auftraggebern im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze der Freien Berufe und den Standesregeln der Unternehmensberater zum Gegenstand. |
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3. mK
führt alle Arbeiten in größter Sorgfalt und stets auf die individuelle
Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. |
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§ 1 | Geltungsbereich / Beratungsvertrag / Umfang | ||
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Abschluss eines Beratungsvertrages mit mK als Auftragnehmer. |
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(6) mK
bietet als Unternehmensberatung praxisorientierte Beratungsleistungen auf
den Gebieten Qualitätswesen, Umweltschutz und Arbeitssicherheit an. |
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§ 2 | Leistungsänderungen | ||
(1) mK ist
verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen,
sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten insbesondere
hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. |
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§ 3 | Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung | ||
(1) Siehe dazu Präambel,
Absatz 8 bis Absatz 10. |
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§ 4 | Sicherung der Unabhängigkeit | ||
(1) Die Vertragspartner
verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich
unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf des
Beratungsauftrages auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. |
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§ 5 | Berichterstattung | ||
(1) mK verpflichtet
sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch
die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten. |
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§ 6 | Schutz des geistigen Eigentums von mK / Urheberrecht / Nutzung | ||
(3) mK
verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht. |
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§ 7 | Mängelbeseitigung und Gewährleistung | ||
(2) Der Auftraggeber hat
Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von mK
zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung
der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) durch mK. |
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§ 8 | Haftung | ||
(2) Der
Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der
oder die Anspruchberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens
jedoch zwei Jahre nach dem anspruchsbegründeten Ereignis, gerichtlich
geltend gemacht werden. |
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§ 9 | Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz | ||
(4) Die Schweigepflicht für
mK, seiner Mitarbeiter und der hinzugezogenen
Kooperationspartner gilt nach Beendigung des Auftrages zeitlich
unbegrenzt. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche
Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. |
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§ 10 | Honoraranspruch | ||
(1) mK hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. |
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(5) Der Honoraranspruch
eines Beratungsauftrages ist vom Auftraggeber in Abschlagszahlungen zu
leisten. Details sind im Beratungsvertrag geregelt. |
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§ 11 |
Honorarhöhe
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(1) Für jeden Abschluss
eines Beratungsvertrages mit mK als Auftragnehmer bildet die
Honorartabelle von mK die Grundlage. |
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§ 12 | Sonstiges | ||
(3) Erfüllungsort
ist 72160 Horb a. N. |
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