AGB's
   
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kurzbezeichnung mK für mK Ingenieurbüro Michael Korzin)
 
  
1. Präambel – Allgemeine Grundlagen

1.  Beratungsverträge von mK haben inhaltlich die fachmännische Beratung von Auftraggebern im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze der Freien Berufe und den Standesregeln der Unternehmensberater zum Gegenstand.

3.  mK führt alle Arbeiten in größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
 

§ 1 Geltungsbereich / Beratungsvertrag / Umfang

(1)  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Abschluss eines Beratungsvertrages mit mK als Auftragnehmer.

(6)  mK bietet als Unternehmensberatung praxisorientierte Beratungsleistungen auf den Gebieten Qualitätswesen, Umweltschutz und Arbeitssicherheit an.
 

§ 2 Leistungsänderungen

(1)  mK ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
 

§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
(1)  Siehe dazu Präambel, Absatz 8 bis Absatz 10.
 
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit

(1)  Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Beratungsauftrages auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
 

§ 5 Berichterstattung

(1)  mK verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.
 

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums von mK / Urheberrecht / Nutzung
(3)  mK  verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht.
 
§ 7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(2)  Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von mK zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) durch mK.
 

§ 8 Haftung

(2)  Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem anspruchsbegründeten Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
 

§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz

(4)  Die Schweigepflicht für mK, seiner Mitarbeiter und der hinzugezogenen Kooperationspartner gilt nach Beendigung des Auftrages zeitlich unbegrenzt. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
 

§ 10 Honoraranspruch

(1)  mK hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

(5)  Der Honoraranspruch eines Beratungsauftrages ist vom Auftraggeber in Abschlagszahlungen zu leisten. Details sind im Beratungsvertrag geregelt.
 

§ 11

Honorarhöhe

(1)  Für jeden Abschluss eines Beratungsvertrages mit mK als Auftragnehmer bildet die Honorartabelle von mK die Grundlage.
 

§ 12 Sonstiges
(3)   Erfüllungsort ist 72160 Horb a. N.